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1933

Verbot von Tierversuchen beschlossen

Am 16. August 1933 verkündet der preußische Ministerpräsident Hermann Göring im Rundfunk eigenmächtig das Verbot von „Vivisektion von Tieren aller Art“, d.h. von Tierversuchen an lebendigen Tieren, im gesamten preußischen Staatsgebiet. Einen Tag später gibt die Reichspressestelle der NSDAP bekannt, dass bis zur Vorlage des Gesetzes „Personen, die trotz des Verbotes die Vivisektion veranlassen, durchführen oder sich daran beteiligen, ins Konzentrationslager abgeführt“ werden.  Es ist eine der frühesten Erwähnungen des Wortes „Konzentrationslager“ in einer Meldung des NS-Regimes. Am 24. November 1933 wird schließlich das Reichstierschutzgesetz als erstes deutsches Tierschutzgesetz verabschiedet. Es bleibt bis 1972 in Kraft.

Die Maßnahmen spiegeln die Bedeutung des Tierschutzes im völkisch-antisemitischen Gedankengut der Nationalsozialisten wider. Während die Liebe zum Tier als Teil der Naturverbundenheit des nordisch-germanischen Volks propagiert wird, werden Tierversuche als Werk jüdischer Wissenschaftler verunglimpft. Dabei halten sich die Nationalsozialsten selbst nur bedingt an ihre eigenen Tierschutzziele und setzen Tierexperimente in den 1930er Jahren fort.

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