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1918

Wahlrecht für Frauen!

Es ist ein Meilenstein im Kampf um die Rechte der Frauen: Bei den Wahlen zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 dürfen Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden.

Schon seit Ende des 19. Jahrhunderts haben sich Frauen verstärkt für die Einführung des Frauenwahlrechts eingesetzt – sowohl in der SPD als auch in bürgerlichen Organisationen wie dem Deutschen Verein für Frauenstimmrecht, den Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann 1902 ins Leben rufen. Doch erst einen Tag nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wird am 12. November 1918 in Deutschland die Einführung des Frauenwahlrechts durch den Rat der Volksbeauftragten verkündet. Am 30. November 1918 tritt dann das Reichswahlgesetz in Kraft, das Männern und Frauen ab dem 20. Lebensjahr das aktive wie passive Wahlrecht einräumt.

Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 beteiligen sich mehr als 80 Prozent der stimmberechtigten Frauen; unter den 423 dabei gewählten Abgeordneten befinden sich 37 Frauen. Auf Landesebene haben Frauen bereits am 5. Januar 1919 in Baden und am 12. Januar 1919 in Württemberg das Wahlrecht ausüben können.

Auch in Großbritannien (wenn auch zunächst für Frauen über 30 Jahre), Polen und Österreich wird das Frauenwahlrecht 1918 eingeführt. In anderen Ländern Westeuropas dagegen wird Frauen das Wahlrecht weiterhin vorenthalten – bis 1944 in Frankreich, bis 1946 in Italien und sogar bis 1948 in Belgien.

 

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