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1923

„Heiratsprämie“ vom Arbeitgeber

Seit 1887 gibt es den Beruf der Telefonistin. Er gehört zu den ersten technischen Berufen für Frauen. Im Fernmeldeamt stellen sie die Telefonverbindung zwischen zwei Gesprächspartnern her.

Die Tätigkeit als „Fräulein vom Amt“ bietet Frauen die Möglichkeit, eigenes Geld zu verdienen und sich so zu emanzipieren. Doch die Frauen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen und die Arbeitsbedingungen sind oft hart. Die ständige Arbeit mit Kopfhörern sorgt bei den Telefonistinnen für Erkrankungen. Viele Frauen klagen über nervöse Reizzustände, Hörschäden und Kopfschmerzen. Die Deutsche Reichspost stellt auch andere hohe Anforderungen an ihre Beamtenanwärterinnen: Neben einer guten Schulausbildung und guten Umgangsformen müssen die Frauen sich dazu verpflichten, unverheiratet zu bleiben. Sonst verlieren sie ihre Stelle. So will die Reichspost mögliche Versorgungsansprüche von Familienangehörigen ausschließen.

Diese Verpflichtung stößt auf den Widerstand der Frauen, die 1912 den „Verband der Deutschen Reichspost- und Telegraphenbeamtinnen“ gründen. Der Interessenverband erreicht, dass die Reichspost ab 1923 den Frauen eine „Heiratsprämie“ zahlt – eine Abfindung für diejenigen, die heiraten und somit den Beruf der Telefonistin nicht weiter ausüben dürfen.

Erst ab den 1950er Jahren dürfen Telefonistinnen verheiratet sein.

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